Vol. 5.3 November 2001


ANKÜNDIGUNG



Gründung der Kommission für Europäisches Familienrecht

Am 1. September 2001 wurde eine ständige Kommission für Europäisches Familienrecht (Commission on European Family Law – CEFL) gegründet. Die Kommission soll aus ungefähr 25 namhaften Experten auf dem Gebiet des Familienrecht und der Rechtsvergleichung aus allen Staaten der Europäischen Union und anderen europäischen Ländern bestehen. Teilnehmer der ersten Zusammenkunft waren Professor Katharina Boele-Woelki (Utrecht), Professor Frédérique Ferrand (Lyon), Professor Nigel Lowe (Cardiff), Professor Dieter Martiny (Frankfurt/Oder), Professor Walter Pintens (Leuven) und Professor Dieter Schwab (Regensburg). Hauptziel der CEFL ist es, wegbereitende theoretische und praktische Überlegungen zur Harmonisierung des Familienrechts in Europa zu entwickeln. Dieses Ziel soll durch folgende Schritte erreicht werden.
– Es soll ein Überblick über den gegenwärtigen Stand der vergleichenden Forschung über die Harmonisierung des Familienrechts in den einzelnen Europäischen Staaten erarbeitet werden. Dabei soll ein gegenseitiger Erfahrungsaustausch stattfinden. Künftige Forschungsaktivitäten auf diesem Gebiet sollen koordiniert werden.
– Aufgrund einer rechtsvergleichenden Analyse der europäischen Rechtsordnungen soll nach einem gemeinsamen Kern bei der Lösung der verschiedenen Rechtsprobleme gesucht werden.
– Dabei soll auch die Rolle künftiger (potenzieller) Mitgliedstaaten der EU für den Prozess der Harmonisierung des Familienrechts einbezogen werden.

Als hauptsächliches Resultat kann die Formulierung von Prinzipien des Europäischen Familienrechts erwartet werden, die für die Harmonisierung des Familienrecht in Europa besonders geeignet erscheinen. Die CEFL besteht aus dem Organisationscomité, das sich aus den sechs Gründungsmitgliedern zusammensetzt, und der Expertengruppe. Die Zusammenstellung der Expertengruppe und die Vorbereitung und Koordination ihrer Arbeit obliegt dem Organisationscomité. Die CEFL wird ihre Tätigkeit auf dem Gebiet des Ehescheidungsrechts (Scheidungsgründe) und einiger Scheidungsfolgen, insbesondere des Geschiedenenunterhalts, beginnen. Als zweiter Themenbereich ist das elterliche Sorgerecht ins Auge gefasst. Die Arbeitsmethoden und erste Ergebnisse der CEFL werden auf einer internationalen Konferenz über ‘Perspektiven der Harmonisierung und Vereinheitlichung des Familienrechts in Europa’ vorgestellt werden; die Konferenz findet vom 11.- 14. Dezember 2002 in Utrecht (Niederlanden) statt.

Sekretariat der CEFL: Molengraaff Institut für Privatrecht, Nobelstraat 2a, 3512 EN Utrecht, Niederlande. Tel.: +31 30 2537154; fax: +31 30 2537203; e-mail: [email protected]; website: http://www.law.uu.nl/priv/cefl.



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